Krankengeld
Selbständige müssen sich selbst ums Krankengeld kümmern
Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben seit dem 1. August 2009 wieder Anspruch auf Krankengeld. Das kommt allerdings nicht automatisch. Versicherte sollten sich daher möglichst bald mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, so der Bund der Versicherten (BdV).
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Selbständige haben drei Möglichkeiten
Um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern, haben Selbständige drei Möglichkeiten. Erstens: Sie können sich in der GKV zum allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,9 Prozent versichern. Krankengeld erhalten Selbständige dann im Falle der Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag. Zweitens: Sie bezahlen den ermäßigten Beitragssatz (derzeit 14,3 Prozent) und schließen zusätzlich einen Wahltarif ab. Der Vorteil: Das Krankengeld kann dann höher ausfallen oder wird früher gezahlt. Drittens: Die Absicherung über eine private Zusatzversicherung. Die Prämien können hier unterschiedlich hoch ausfallen.
Krankengeld für Selbständige mit Zusatzversicherung
Selbständige, die von vornherein eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hatten, stehen unter Umständen vor einem Problem. Die Zusatzversicherung ist nämlich nicht so schnell loszuwerden, falls der Selbständige das Krankengeld lieber wieder über seine Krankenkasse beziehen möchte. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Der Bund der Versicherten würde daher eine kulante Haltung seitens der Versicherer begrüßen. (18.9.2009, gat)


